Aufwandsentschädigung

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Häufige Fragen zum Thema Aufwandsentschädigung

Die Abrechnungen werden von der vivida bkk jeweils am Monatsanfang erstellt. Dabei werden alle Mitgliedschaften abgerechnet, deren Beginn zum Abrechnungszeitpunkt bereits eingetreten ist. Die Abrechnung wird anschließend an Ihre zentrale Hauptverwaltung weitergeleitet. Die Auszahlung erhalten Sie über Ihre interne Provisionsabrechnung.

Wenn eine Mitgliedschaft nicht zustande kam oder rückwirkend storniert werden musste.

Sie erhalten die gesetzlich höchstmögliche Aufwandsentschädigung für die Vermittlung von Mitgliedern. Diese beträgt 3 % der aktuellen monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Sozialversicherungs-Lexikon

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