Kostenerstattung

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Häufige Fragen zu Kostenerstattung

  • Ihr Kunde ist bei der vivida bkk versichert und beantragt nach Aufnahme in die private Zusatzversicherung das Kostenerstattungsverfahren schriftlich bei der vivida bkk.
  • Ihnen liegt eine Einverständniserklärung Ihres Kunden vor, in der festgehalten ist, dass die vivida bkk die Abrechnung sowie die Kopien der eingereichten Rechnungen Ihres Kunden an die WürttKranken zur weiteren Bearbeitung senden darf. Dafür wird ein Leistungsauftrag für die gewählte Kostenerstattung genutzt. Diesen erhält Ihr Kunde mit Versand der Police und mit jeder Abrechnung.
  • Der Leistungsauftrag muss für jeden Abrechnungsfall neu eingereicht werden.
  • Ein schriftlicher Antrag auf Kostenerstattungsverfahren vor Inanspruchnahme von Leistungen kann von Ihren Kunden direkt bei der vivida bkk (info@vividabkk.de) angefordert werden.
  • Einen Leistungsauftrag zur Einreichung von Rechnungen bei der vivida bkk (inkl. Einverständniserklärung zur Weiterleitung der Abrechnungsdaten an die WürttKranken)  erhalten Ihre Kunden mit Versand der Police und mit jeder Abrechnung. Im Bedarfsfall finden Sie den Leistungsauftrag auch hier.
  1. Ihre Kunden lassen sich als Privatpatient beim Arzt behandeln und erhalten eine Rechnung.
  2. Die Originalrechnung wird von Ihren Kunden gemeinsam mit dem Leistungsauftrag für die gewählte Kostenerstattung bei der vivida bkk eingereicht.
  3. Die vivida bkk bearbeitet die Rechnung, erstattet ihren Teilbetrag und leitet die Rechnungskopien sowie ihren Abrechnungsbrief direkt an die WürttKranken weiter.
  4. Die WürttKranken bearbeitet die Rechnung und erstattet gemäß tariflichem Umfang entweder einen weiteren Teilbetrag oder den restlichen Rechnungsbetrag.
  5. Der Versand der Abrechnungsschreiben der vivida bkk und der WürttKranken erfolgt durch die WürttKranken.
  6. Mit dieser Abrechnung erhalten die Kunden einen weiteren Leistungsauftrag, den sie im darauf folgenden Leistungsfall nutzen können.

Es werden grundsätzlich nur gesetzliche Leistungen und Leistungserbringer nach dem SGB V = „Kassensätze“ (EBM) und „Kassenzulassung“ erstattet.

  • Ambulante Behandlung
    Es wird auf alle erstattungsfähigen Rechnungen die pauschale Kostenerstattung in Höhe von 25 Prozent abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen angewandt.
  • Zahnbehandlung
    Die Erstattung erfolgt in Höhe der vertraglich vereinbarten Kassensätze abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen.

    Vom ermittelten Erstattungsbetrag wird ein Verwaltungskostenabzug in Höhe von 5 Prozent (max. 40 Euro) erhoben.

Nein. Die Kassen haben unterschiedliche Regelungen.

Vorteile der pauschalen 25 prozentigen Erstattung:

  • Die Bearbeitung erfolgt schneller.
  • In den meisten Fällen erhalten die Kunden ein paar Euro mehr im Vergleich zu den im Einzelnen vertraglich vereinbarten Kassensätzen.
  • Werden Kunden neu bei der vivida bkk versichert, z. B. zum 01.02., so können sie mit dem Mitgliedschaftsantrag den Antrag auf Wahl der Kostenerstattung stellen.
  • Sind die Kunden bereits bei der vivida bkk versichert, beginnt die gewählte Kostenerstattung ab dem nächsten Quartalsbeginn.

Die Wahl der Kostenerstattung gilt für mindestens ein Kalendervierteljahr (Quartal).

Danach kann die Kostenerstattung jederzeit schriftlich gekündigt werden.

Beispiele für Kündigungszeiten:

  • Die Kündigung geht am 04.03. ein, der Kunde ist erst seit 01.01. im Kostenerstattungsverfahren => Das Ende ist frühestens am 31.03.
  • Die Kündigung geht am 05.03. ein, der Kunde ist seit 01.02. im Kostenerstattungsverfahren => Das Ende ist mit Ablauf des Quartals („mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden“) erst am 30.06.
  • Die Kündigung geht am 05.06. ein, der Kunde ist seit 01.01. im Kostenerstattungsverfahren => Das Ende ist am 05.06., sofern kein späteres Ende-Datum eingetragen oder vom Kunden gewünscht ist.
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