Kündigung/Bindungsfrist

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Häufige Fragen zum Thema Kündigung/Bindungsfrist

Die Kündigung wird durch die vivida bkk an die bisherige Krankenkasse gemeldet. Eine Kündigung durch Ihre Kunden ist nicht mehr erforderlich.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende.

Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist. Die Mitglieder haben 14 Tage Zeit eine neue Krankenkasse zu wählen und den Arbeitgeber formlos über den Krankenkassenwechsel zu informieren. 

Die Bindungsfrist (d. h. eine ununterbrochene Mitgliedschaft) beträgt 12 Monate.

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist in dem Monat gekündigt werden, in dem der Beitrag erhöht wurde. Die Kündigung wird auch hier zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Nein, die Abmeldung bei der Vorkasse erfolgt durch die vivida bkk.

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