Bindungs-/Kündigungsfrist bei Arbeitgeberwechsel?
Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist. Die Mitglieder haben 14 Tage Zeit eine neue Krankenkasse zu wählen und den Arbeitgeber formlos über den Krankenkassenwechsel zu informieren.