Mitgliedschaft

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Häufige Fragen zum Thema Mitgliedschaft

Ein Beitritt ist sofort möglich,

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • bei Beginn einer Ausbildung
  • bei Ende der Familienversicherung
  • für Studierende, wenn eine Familienversicherung ausgeschlossen ist 
  • bei Veränderung im versicherungsrechtlichen Status, wenn die vorangegangene Mitgliedschaft kraft Gesetz endet

Darüber hinaus kann jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse nach Erfüllung der Bindungsfrist (d. h. einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Die wichtigsten Angaben sind Angaben

  • zur Person
  • zur Vorkasse
  • zum Arbeitgeber
  • zu den Einnahmen bei Selbständigen
  • Ehepartner
  • Gleichgeschlechtliche Partner nach dem Lebenspartnergesetz
  • Leibliche Kinder
  • Stiefkinder
  • Adoptiv-/Adoptivpflegekinder
  • Enkel

Bei Fragen zur Familienversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner.

Der Wechsel von der PKV in die GKV ist möglich, wenn z. B.

  • durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums Krankenversicherungspflicht eintritt oder
  • durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder
  • Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird (ALG I).

 

Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.

Der Wechsel von der PKV in die GKV ist ausgeschlossen, wenn Versicherte

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig waren.

Nein. Es gibt keine Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten für Leistungsgewährung.

Liegt Ihnen der Antrag in Papierform vor, senden Sie diesen per Post an:

vivida bkk
78044 Villingen-Schwenningen

 

Liegt Ihnen der Antrag als PDF vor, senden Sie diesen per E-Mail an:

wuerttembergische@vividabkk.de oder wuestenrot@vividabkk.de

 

Alternativ nutzen Sie einfach unseren bequemen Online-Antrag 

Für die Erfassung der neuen Mitgliedschaft werden ca. 3 Arbeitstage benötigt. Bei eventuellem Klärungsbedarf oder noch fehlenden Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Bis Ihre Kunden Post von der vivida bkk erhalten, vergeht ca. 1 Arbeitswoche.

Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner.

 

Eine Bestätigung der Mitgliedschaft wird gemäß datenschutzrechtlicher Vorgaben ausschließlich an die Kunden und die zur Meldung verpflichtete Stelle (Arbeitgeber, Universität, Rentenversicherungsträger) gesandt.

Nach Abschluss der Dateneingabe im Online-Formular wird Ihnen der Eingang der Daten direkt bestätigt.

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