Kostenerstattungsverfahren

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Kostenerstattungsverfahren

Unsere Kunden können die Kostenerstattung als Privatpatient wählen. Die Wahl der Kostenerstattung kann für alle Leistungsbereiche getroffen werden oder auf einen oder mehrere der folgenden Leistungsbereiche beschränkt werden:

  • ambulante ärztliche Versorgung
  • ambulante zahnärztliche Versorgung
  • stationäre Versorgung
  • ärztlich/zahnärztlich veranlasste ambulante Leistungen

Im Rahmen unserer Kooperation besteht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Erstattungsprüfung, bei der die Rechnungsunterlagen mit Erstattungsvermerk von der vivida bkk direkt an die Württembergische Krankenversicherung weitergeleitet werden.

Beim Kostenerstattungsverfahren werden Ihren Kunden alle Behandlungsmaßnahmen vom Leistungserbringer privat in Rechnung gestellt. Diese Privatrechnungen reichen Ihre Kunden zur Erstattung der Kassensätze dann bei der vivida bkk ein.

Vor Inanspruchnahme der Leistungen muss das Kostenerstattungsverfahren schriftlich bei der vivida bkk beantragt werden. Den Antrag erhalten Ihre Kunden direkt von der vivida bkk (info@vividabkk.de).

  • Ihr Kunde ist bei der vivida bkk versichert und beantragt nach Aufnahme in die private Zusatzversicherung das Kostenerstattungsverfahren schriftlich bei der vivida bkk.
  • Zu jeder Rechnungseinreichung bei der vivida bkk wird ein Leistungsauftrag genutzt. Hierin erklärt sich Ihr Kunde damit einverstanden, dass die Abrechnungsdaten von der vivida bkk an die WürttKranken direkt weitergeleitet werden dürfen.
  • Den Leistungsauftrag finden Sie hier. Zusätzlich wird dieser mit Versand der Police und mit jeder Abrechnung von der WürttKranken versendet.
  • Ihre Kunden erhalten eine Behandlung als Privatpatient.
  • Ihre Kunden können die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens auf bestimmte Leistungsgebiete, z. B. auf ambulante Behandlung, zahnärztliche Versorgung inklusive Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Parodontose- und Kieferbruchbehandlung, stationäre Behandlung und / oder Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beschränken.
  1. Ihre Kunden lassen sich als Privatpatient beim Arzt behandeln und erhalten eine Rechnung.
  2. Die Originalrechnung wird von Ihren Kunden gemeinsam mit dem Leistungsauftrag für die gewählte Kostenerstattung bei der vivida bkk eingereicht.
  3. Die vivida bkk bearbeitet die Rechnung, erstattet ihren Teilbetrag und leitet die Rechnungskopien sowie ihren Abrechnungsbrief direkt an die WürttKranken weiter.
  4. Die WürttKranken bearbeitet die Rechnung und erstattet gemäß tariflichem Umfang entweder einen weiteren Teilbetrag oder den restlichen Rechnungsbetrag.
  5. Der Versand der Abrechnungsschreiben der vivida bkk und der WürttKranken erfolgt durch die WürttKranken. Der Vorteil: Die Kunden erhalten so nur einmal die gesamte Abrechnung beider Häuser per Post. Mit dieser Abrechnung erhalten die Kunden enien weiteren Leistungsauftrag, den sie im darauf folgenden Leistungsfall nutzen können.
  • Die Erstattung der vivida bkk erfolgt lediglich in Höhe der vertraglich vereinbarten Kassensätze abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen. Diese machen in den meisten Fällen nur einen Bruchteil der tatsächlich berechneten Kosten aus.
  • Erstattungen kann die vivida bkk grundsätzlich nur dann vornehmen, wenn es sich um zugelassene Vertragsleistungen handelt, die von einem Leistungserbringer mit bestehender Kassenzulassung erbracht wurden.
  • Vom ermittelten Erstattungsbetrag erhebt die vivida bkk einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Prozent (maximal 40 Euro).
  • Die vivida bkk wendet auf alle erstattungsfähigen Rechnungen die pauschale Kostenerstattung in Höhe von 25 Prozent an.

    Ausnahme:
    Im zahnärztlichen Bereich erfolgt die Abrechnung in Höhe der vertraglich vereinbarten Kassensätze abzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen.
  • Für die ausgewählten Bereiche mit Kostenerstattungsverfahren ist die Nutzung der eGK ausgeschlossen.
  • Zur Abrechnung sind die Originalunterlagen erforderlich.
  • An die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens sind Ihre Kunden mindestens ein Kalendervierteljahr (Quartal) gebunden. Das bedeutet: Ihre Kunden können die Wahl der Kostenerstattung jederzeit schriftlich beenden, sofern sie mindestens ein Kalendervierteljahr teilgenommen haben.
  • Hilfsmittel, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sowie Psychotherapien sollten Ihre Kunden vor Inanspruchnahme unbedingt bei der vivida bkk wegen eines Kostenvoranschlags beantragen. Wir können ansonsten keine Kostenbeteiligung garantieren.
  • Ihre Kunden sollten sich nur dann für das Kostenerstattungsverfahren entscheiden, wenn die für sie entstehenden und nicht unerheblichen Rest- und Differenzkosten durch entsprechende Zusatzversicherungen lückenlos abgedeckt sind!
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