Mitglied vermitteln

So einfach funktioniert der Kassenwechsel
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Ihr Mehrwert bei der Vermittlung

Neue Mitglieder schnell und mit geringem Aufwand vermitteln – eine Win-win-Situation für beide Seiten! Wir haben den Prozess extra schlank gestaltet und Ihnen hier alle notwendigen Punkte zusammengestellt.

 

Neue Mitglieder vermitteln – einfach in 3 Schritten

 

  1. Online-Antrag
    Einfach den Antrag online für Kunden ausfüllen und abschicken. Ist es bereits vorhanden, kann auch gleich das Lichtbild für die eGK hochgeladen werden.
  2. Abwarten
    Alle weiteren notwendigen Schritte für den Kassenwechsel übernehmen wir!
    Das betrifft auch die Kündigung und die Abmeldung bei der bisherigen Krankenkasse.
  3. Doppelte Provision sichern
    Durch die Vermittlung profitieren alle:
    Schließen Versicherte eine erstattungsfähige Versicherung (inkl. Bausparvertrag) ab, erhalten sie über unser Bonusprogramm AktivPlus bis zu 150 € im Jahr zurück. Durch den Abschluss werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit denen der privaten Vorsorge optimal ergänzt. Die Versicherten stellen ihre Vorsorge individuell nach persönlichen Bedürfnissen zusammen und profitieren von gleich drei starken Partnern an ihrer Seite: der W&W, der Wüstenrot und der vivida bkk.

    Für Sie als Vermittler bedeutet das doppelte Provision! Sie erhalten diese zum einen für den Abschluss einer privaten Vorsorge, zum anderen für die neue Mitgliedschaft bei der vivida bkk.

Voraussetzungen auf einen Blick

Egal, wo Ihre Kunden in Deutschland leben oder arbeiten – die vivida bkk ist die beste Adresse, wenn es um den Wert der Gesundheit geht.

 

Ein Beitritt ist sofort möglich,

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • bei Beginn einer Ausbildung
  • bei Ende der Familienversicherung
  • für Studierende, wenn eine Familienversicherung ausgeschlossen ist 
  • bei Veränderung im versicherungsrechtlichen Status, wenn die vorangegangene Mitgliedschaft kraft Gesetz endet

 

Darüber hinaus können alle Versicherten einer anderen Krankenkasse nach Erfüllung der Bindungsfrist (d.h. einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

 

Hier geht’s direkt zum Online-Antrag

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