Wahltarif Beitragsrueckerstattung

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Wahltarif Beitragsrückerstattung

Wahltarif Beitragsrückerstattung

Gesund leben zahlt sich aus

Wenn Sie in einem Kalenderjahr außer Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen keine weiteren Leistungen der vivida bkk in Anspruch genommen haben, erhalten Sie im Wahltarif Beitragsrückerstattung einen Teil Ihrer Beiträge erstattet.

Wahltarif Beitragsrückerstattung –  Erklärfilm 

Häufige Fragen und Antworten 

Die Beitragsrückerstattung beträgt maximal 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, inklusive der Anteile die von dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung gezahlt wurden. Sie ist auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs, wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.

Sehen Sie selbst wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung sein kann. Folgende Beispiele, zu unterschiedlichen monatlichen Brutto-Einkommen geben Ihnen einen Überblick:

Monatliches Brutto-EinkommenKrankenkassenbeitrag als Arbeitnehmer, inklusive Zusatzbeitrag*Krankenkassenbeitrag Arbeitgeber, inklusive Zusatzbeitrag*

Ihre Beitragsrückerstattung

(100%-Stufe)
750 Euro64,09 Euro64,09 Euro128,18 Euro
1.000 Euro85,45 Euro85,45 Euro170,90 Euro
3.000 Euro256,35 Euro256,35 Euro512,70 Euro
3.500 Euro299,08 Euro299,08 Euro598,16 Euro
4.000 Euro341,80 Euro341,80 Euro683,60 Euro,
maximal 600 Euro


* Beitragsberechnung: 17,09 % (Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag, Stand: 01.07.2024)

Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Alle anderen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kinderkrankengeld, Osteopathie und/oder die Professionelle Zahnreinigung wirken sich auf Ihre Beitragsrückerstattung aus. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen führt nur dazu, dass Sie keine Beitragsrückerstattung für das entsprechende Kalenderjahr erhalten.

Wenn Sie am Wahltarif Beitragsrückerstattung teilnehmen möchten, füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus und senden uns diese zu.

Der Wahltarif beginnt immer jeweils zum 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats. Das bedeutet immer in dem Monat nachdem Ihre Teilnahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist.

Ausschlaggebend ist hierfür der Eingangsstempel oder das Eingangsdatum per E-Mail bei uns. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die einjährige Bindungsfrist. Voraussetzung für die Teilnahme ist zudem, dass Sie in dem Jahr länger als drei Kalendermonate bei uns versichert waren.

Beispiele:

  • Teilnahmeerklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben: 29.02.2024, Eingang bei uns (Eingangsstempel): 04.03.2024, Beginn des Wahltarifs: 01.04.2024
  • Teilnahmeerklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben: 15.02.2024, Eingang bei uns (Eingangsstempel): 19.02.2024, Beginn des Wahltarifs: 01.03.2024
  • Grundsätzlich kann die Beitragsrückerstattung für jedes Kalenderjahr gezahlt werden, in dem Sie länger als drei Monate bei der vivida bkk versichert waren.
  • Eine Auszahlung ist immer dann möglich, wenn Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,  in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Im 3. Quartal erhalten Sie automatisch eine schriftliche Abrechnung. Sie müssen keinen separaten Antrag hierfür stellen. Die Beitragsrückerstattung wird Ihnen dann auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Sie sich für den Wahltarif Beitragsrückerstattung entscheiden, sind Sie für die Zeit von mindestens einem Jahr an den Tarif und die vivida bkk gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit dem 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats.

Die vivida bkk ist verpflichtet, die Beitragsrückerstattung aus dem Wahltarif zu 100 Prozent an die zuständige Finanzbehörde zu melden.

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