Wahltarif Beitragsrueckerstattung


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Wahltarif Beitragsrückerstattung

Der Wahltarif BRE kurz erklärt:

Häufige Fragen – schnell beantwortet

Die Beitragsrückerstattung beträgt maximal 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, inklusive der Anteile die von dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung gezahlt wurden. Sie ist auf maximal 600 € begrenzt. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.

Sehen Sie selbst wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung sein kann. Folgende Beispiele, zu unterschiedlichen monatlichen Brutto-Einkommen geben Ihnen einen Überblick:

2025:

Monatliches Brutto-EinkommenKrankenkassenbeitrag als Arbeitnehmer, inklusive Zusatzbeitrag*Krankenkassenbeitrag Arbeitgeber, inklusive Zusatzbeitrag*

Ihre Beitragsrückerstattung

(100%-Stufe)
750 €68,96 €68,96 €137,93 €
1.000 €91,95 €91,95 €183,90 €
3.000 €275,85 €275,85 €551,70 €
3.500 €321,83 €321,83 €maximal 600 €
4.000 €367,80 €367,80 €
maximal 600 €


* Beitragsberechnung: 18,39 % (Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag, Stand: 01.01.2025)

Folgende Leistungen können Sie in Anspruche nehmen:

Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Alle anderen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kinderkrankengeld, Osteopathie und/oder die Professionelle Zahnreinigung wirken sich auf Ihre Beitragsrückerstattung aus. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen führt nur dazu, dass Sie keine Beitragsrückerstattung für das entsprechende Kalenderjahr erhalten.

Um schnell in den Genuss des Wahltarifs BRE zu kommen, benötigen wir von Ihnen eine Teilnahmeerklärung. Nach Eingang dieser Erklärung teilen wir Ihnen den Vertragsbeginn zu.  

Kann ich online die Teilnahmeerklärung ausfüllen? 

Ja, Sie können Ihre Teilnahmeerklärung ganz bequem online bei uns einreichen. Einfach Online-Antrag mit Ihren persönlichen Angaben vollständig ausfüllen, Tarifbestimmungen akzeptieren und absenden! Wir bearbeiten Ihren Antrag dann zeitnah.

Zum Online-Antrag

 

Gerne können Sie die Teilnahmeerklärung auch über das Kontaktfomular oder telefonisch bei uns anfordern.

Wichtige Information:

Der Wahltarif beginnt immer jeweils zum 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats. Das bedeutet immer in dem Monat nachdem Ihre Teilnahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist.

Ausschlaggebend hierfür ist das Eingangsdatum bei uns. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die 1-jährige Bindungsfrist. Voraussetzung für die Auszahlung ist zudem, dass Sie in dem Jahr länger als 3 Kalendermonate bei uns versichert waren.

Beispiele:

  • Teilnahmeerklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben: 28.02.2025, Eingangsdatum bei uns: 04.03.2025, Beginn des Wahltarifs BRE: 01.04.2025
  • Teilnahmeerklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben: 15.02.2025, Eingangsdatum bei uns: 19.02.2025, Beginn des Wahltarifs BRE: 01.03.2025
  • Grundsätzlich kann die Beitragsrückerstattung für jedes Kalenderjahr gezahlt werden, in dem Sie länger als 3 Monate bei der vivida bkk versichert waren.
  • Eine Auszahlung ist immer dann möglich, wenn Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Im 3. Quartal erhalten Sie automatisch eine schriftliche Abrechnung. Sie müssen keinen separaten Antrag hierfür stellen. Die Beitragsrückerstattung wird Ihnen dann auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Sie sich für den Wahltarif Beitragsrückerstattung entscheiden, sind Sie 1 Jahr an den Tarif und die vivida bkk gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit der Teilnahme am Wahltarif BRE. 

Die vivida bkk ist verpflichtet, die Beitragsrückerstattung aus dem Wahltarif zu 100 % an die zuständige Finanzbehörde zu melden.