Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wenn Sie in einem Kalenderjahr außer Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen keine weiteren Leistungen der vivida bkk in Anspruch genommen haben, erhalten Sie im Wahltarif Beitragsrückerstattung einen Teil Ihrer Beiträge erstattet.
Die Beitragsrückerstattung beträgt maximal 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, inklusive der Anteile die von dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung gezahlt wurden. Sie ist auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs, wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.
Sehen Sie selbst wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung sein kann. Folgende Beispiele, zu unterschiedlichen monatlichen Brutto-Einkommen geben Ihnen einen Überblick:
Monatliches Brutto-Einkommen | Krankenkassenbeitrag als Arbeitnehmer, inklusive Zusatzbeitrag* | Krankenkassenbeitrag Arbeitgeber, inklusive Zusatzbeitrag* | Ihre Beitragsrückerstattung (100%-Stufe) |
750 Euro | 64,09 Euro | 64,09 Euro | 128,18 Euro |
1.000 Euro | 85,45 Euro | 85,45 Euro | 170,90 Euro |
3.000 Euro | 256,35 Euro | 256,35 Euro | 512,70 Euro |
3.500 Euro | 299,08 Euro | 299,08 Euro | 598,16 Euro |
4.000 Euro | 341,80 Euro | 341,80 Euro | 683,60 Euro, maximal 600 Euro |
* Beitragsberechnung: 17,09 % (Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag, Stand: 01.07.2024)
- Jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung
- Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung
- Gesundheits-Check-Up
- Hautkrebsscreening
- Maßnahmen der Primärprävention (zum Beispiel Kurse zur Gesundheitsförderung)
- Alle Standard-Schutzimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO
- Gesetzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft und Mutterschaft
Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alle anderen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kinderkrankengeld, Osteopathie und/oder die Professionelle Zahnreinigung wirken sich auf Ihre Beitragsrückerstattung aus. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen führt nur dazu, dass Sie keine Beitragsrückerstattung für das entsprechende Kalenderjahr erhalten.
Wenn Sie am Wahltarif Beitragsrückerstattung teilnehmen möchten, füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus und senden uns diese zu.
Der Wahltarif beginnt immer jeweils zum 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats. Das bedeutet immer in dem Monat nachdem Ihre Teilnahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist.
Ausschlaggebend ist hierfür der Eingangsstempel oder das Eingangsdatum per E-Mail bei uns. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die einjährige Bindungsfrist. Voraussetzung für die Teilnahme ist zudem, dass Sie in dem Jahr länger als drei Kalendermonate bei uns versichert waren.
Beispiele:
- Teilnahmeerklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben: 29.02.2024, Eingang bei uns (Eingangsstempel): 04.03.2024, Beginn des Wahltarifs: 01.04.2024
- Teilnahmeerklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben: 15.02.2024, Eingang bei uns (Eingangsstempel): 19.02.2024, Beginn des Wahltarifs: 01.03.2024
- Grundsätzlich kann die Beitragsrückerstattung für jedes Kalenderjahr gezahlt werden, in dem Sie länger als drei Monate bei der vivida bkk versichert waren.
- Eine Auszahlung ist immer dann möglich, wenn Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.